Risikomanagement

Die Naturgefahrenstrategie von Bund und Kanton verlangt ein integrales Risikomanagement, nach dem sich alle Massnahmen gegenseitig ergänzen und aufeinander abgestimmt sein sollen.

Die drei Eckpfeiler dieses Konzepts sind:

  • Vorbeugung (Gefahrenkarte mit Umsetzung in der Zonenplanung, Planung Vorgehen im Ereignisfall, Überwachung),
  • Bewältigung (eines Ereignisses, d.h. Rettung, Schadenabwehr, Information)
  • Regeneration (nach einem Ereignis, d.h. verbesserter Wiederaufbau, evtl. Zusatzmassnahmen zur Gefahrenabwehr).

Zuständig für das Risikomanagement ist die politische Behörde, mithin der Gemeinderat Glarus Süd.

Glücklicherweise kann man davon ausgehen, dass grössere Ereignisse sich frühzeitig abzeichnen, sodass eine Gefährdung von Leib und Leben ausgeschlossen werden kann. Es geht heute in Braunwald konkret darum, Schäden so gut als möglich vorzubeugen.

Dies beinhaltet:

  • die geeignete Überwachung: Man muss wissen, was passiert.
  • die Minimierung von Schäden an neuen Gebäuden (Auflagen für Neubauten, sog. "Gebotszone").
  • die Begrenzung der Risiken in Zonen, wo Schäden wahrscheinlich sind (Bauverbot für Neubauten).
  • die Realisierung von technischen Massnahmen zur Risikoverminderung (Minimierung der Zonen mit Bauverbot).

Zonenplan Braunwald

Laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie Sturzprozesse zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarte stellt in drei Intensitätsstufen (Rot, Blau, Gelb) die Gefährdung durch eine Naturgefahr dar und ist zwingend in der Nutzungs- und Raumplanung zu berücksichtigen. Momentan ist die Gefahrenkarte des Kanton Glarus betreffend Braunwald in Überarbeitung (Vergrösserung Perimeter bis zum Grotzenbüel, Berücksichtigung von Steinschlag, Hangmuren und Lawinen).

Auf der Webseite der Gemeinde Glarus Süd sind der Zonenplan Braunwald (2011) und die Bauordnung mit den Auflagen für die diversen Zonen festgehalten (siehe www.glarus-sued.ch).
In Gebieten mit der höchsten Gefährdung («Verbotszone») besteht ein generelles Bauverbot; Ausnahmen sind nur zur Erhaltung von bestehenden Gebäuden und Anlagen (z.B. Bahn) oder zur Schadensminderung erlaubt.

In Arealen mit mittlerer Gefährdung («Gebotszone») ist ein Bauen mit Auflagen möglich; hierunter fallen z.B. angepasste Fundationen, die mit der Rutschmasse ± schadlos «mitschwimmen» können.

Die weitaus grössten Bereiche von Braunwald weisen eine geringe Gefährdung auf («Hinweiszone»). Hier sind Bauherren auf die Gefährdung aufmerksam zu machen und die Gemeinde kann Massnahmen zur Gefahrenminderung empfehlen, aber nicht vorschreiben.